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Kann die BG bei Zeitungszustellern von einer nicht versicherten Tätigkeit ausgehen, wenn diese während der Zustellung ihren Privat-PKW benutzen?

Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 18659