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Besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn man eine Stunde vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn in den Betrieb kommt?

von der Arbeitsstelle nach Hause gibt es für Unterbrechungen des Weges eine 2-Stunden-Frist. Während dieser Frist kann der Rückweg unterbrochen werden, um privaten Tätigkeiten (nicht versichert) nachgehen zu können. Wird der Rückweg innerhalb von zwei Stunden fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz.Diese Regelung ist sinngemäß auf Ihre Frage anzuwenden. Das "Problem" besteht darin, dass Ihnen oder Ihren ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 5459

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