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Sind Sachschäden von Helfern auf der Anfahrt zum Standort einer Hilfsorganisation oder Feuerwehr bei einem Katastrophenalarm durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?

anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht (§ 13 SGB VII). Einen solchen Anspruch räumen aber die Feuerwehrgesetze der Länder ein."Auf die Frage "Ist auch die An- bzw. Abfahrt zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?" möchten wir hinweisen:"Der direkte Hin- und Rückweg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit ist versichert. Ausnahmsweise – z. B. bei Fahrgemeinschaften ...

Stand: 25.03.2020

Dialog: 13046