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Dürfen Aufsichtsbeamte in Unternehmen ohne Absprache oder Anmeldung eine Begehung durchführen? Können Unternehmen eine spontane Begehung ablehnen? Können Unternehmen die Berufsgenossenschaft wechseln?

Aufsichtsbeamte von Berufsgenossenschaften/Unfallkassen und staatlichen Überwachungsbehörden können zu den Betriebs- und Arbeitszeiten die Betriebs-, Geschäftsräume oder Betriebsstätten betreten, besichtigen und prüfen. Die Befugnisse erhalten sie z.B. aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 22 "Befugnisse der zuständigen Behörden", dies sind die Arbeitsschutzbehörden, in Nordrhein-Westfalen die Dezernate ...

Stand: 11.07.2019

Dialog: 18632