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Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

Hubwerke müssen nicht in allen Fällen auf die verbleibende Nutzungsdauer geprüft werden. Im Einzelnen ist zu beachten: Sowohl Krane (hier: Containerkrane) als auch Winden, Hub- und Zuggeräte müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden (siehe § 26 DGUV Vorschrift 52 ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610