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Müssen bei einem Vorgesetztenwechsel alle aushängenden Betriebsanweisungen neu erstellt und vom neuen Vorgesetzten unterschrieben werden?

werden, ist es unerheblich, ob die Personen wechseln, die die Betriebsanweisung ursprünglich unterschrieben bzw. bekannt gemacht haben. Verantwortlich für die Bereitstellung und Verwendung von Betriebsanweisungen bleibt der Arbeitgeber und die nach § 13 Arbeitsschutzgesetz genannten Personen.  Auf die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (www.dguv.de/publikationen) weisen wir hin. ...

Stand: 18.02.2016

Dialog: 25952