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Müssen bei einem Vorgesetztenwechsel alle aushängenden Betriebsanweisungen neu erstellt und vom neuen Vorgesetzten unterschrieben werden?

Betriebsanweisungen werden vom Arbeitgeber bzw. verantwortlichen Führungskräften bereitgestellt. Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung an die Beschäftigten. Grundlage dazu ist u.a. § 12 Abs.2 Betriebssicherheitsverordnung und § 14 Gefahrstoffverordnung. Sofern Betriebsanweisungen von der verantwortlichen Person eingeführt und für die Unterweisung/den Aushang verwendet werden, ist es unerheblich ...

Stand: 18.02.2016

Dialog: 25952