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Wie müssen interne Protokolle von sicherheitstechnischen Begehungen unterzeichnet werden?

kann aber auch durch eine einmal erstellte Arbeits- oder Dienstanweisung, in der auf die Begehungsprotokolle und deren Erledigung hingewiesen wird, erfolgen. Ob nun die in Ihrer Frage genannten Personen voll zeichnungsberechtigt sind oder nur im Auftrag unterschreiben dürfen, hängt ab von der betrieblichen Organisation und ist letztlich eine arbeitsrechtliche Fragestellung, zu der Komnet keine Auskünfte geben kann. Hinweis ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 21173