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Müssen Unternehmen eine ständige -z.B. durch unterbrechungsfreie Stromversorgung- Telefonverbindung für Notfälle zur Verfügung stellen?

Folgende arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind hinsichtlich erforderlicher Kommunikationsmöglichkeiten im Notfall relevant:"Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...

Stand: 05.02.2018

Dialog: 6611

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