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Wann ist ein "Erlaubnisschein" bei Arbeiten in Schächten, z.B. von abwassertechnischen Anlagen, notwendig?

von Windenergieanlagen..."Nähere Informationen zu einem Erlaubnisschein finden sich unter dem Abschnitt 4.2.6. Hiernach gilt:"4.2.6.1 Vor Beginn der Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen hat die verantwortliche Person (Unternehmer/-in bzw. Beauftragte/r) einen Erlaubnisschein auszustellen, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Aufsichtführende, Sicherungsposten und – sofern vorhanden ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 43579