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Darf ich selber auf meinem Betriebsgelände Alkoholtests bei meinen und fremden Fahrerinnen/ Fahrern durchführen, wenn der Verdacht auf Alkohol im Blut besteht?

dessen Zustimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG))."Sollte der Verdacht auf Alkoholkonsum bei Fahrerinnen/ Fahrern bestehen, die nicht bei Ihnen beschäftigt sind, empfehlen wir Ihnen die Polizei zu informieren. ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18075