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Woraus ergibt sich die Höhe der Strafen für Arbeitgeber, die gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen?

, ist unabhängig vom angedrohten Höchstmaß auch noch die Vorschrift des § 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu beachten. Das bedeutet, das Höchstmaß gilt in der Regel nur für nachgewiesenes vorsätzliches Handeln des Arbeitgebers. Fahrlässiges Handeln kann dagegen nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung ...

Stand: 02.07.2024

Dialog: 15375