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Darf ich selber auf meinem Betriebsgelände Alkoholtests bei meinen und fremden Fahrerinnen/ Fahrern durchführen, wenn der Verdacht auf Alkohol im Blut besteht?

Grundsätzlich gilt nach § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten der DGUV Vorschrift 1, dass Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.Nein, Sie dürfen selber keine Alkoholkontrollen durchführen, außer die Fahrerin/ der Fahrer stimmt ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18075