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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

Sicherheitsmaßnahmen sind die in der BG-Regel "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461) genannten Bestimmungen." In der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (bisher BGR 128) befindet sich in der Nummer 5 "Betrieb" in der Nummer 1.1.1 "Inbetriebnahme" ebenfalls die Zweiwochenfrist: "Der Unternehmer hat die erste Inbetriebnahme des hochziehbaren Personenaufnahmemittels ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447