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Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln (z.B. Gefährdung aufgrund Bauteilversagen). Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.   Anforderungen an Portalkrane sind in der EN 15011:2014-09 “Krane - Brücken- und Portalkrane“ und an Hubwerke sind in der EN 14492-2:2010-05 „Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke – Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610