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Müssen sich die Mitarbeiter von der BG und vom TÜV beim Betriebsrat vor einer Besichtigung (BG) oder einer Untersuchung (TÜV) beim Betriebsrat anmelden?

Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzbehörden oder der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen können zu den Betriebs- und Arbeitszeiten die Betriebs-, Geschäftsräume oder Betriebsstätten betreten, besichtigen und prüfen. Die Zugangsrechte sind im Arbeitsschutzgesetz (§ 22 "Befugnisse der zuständigen Behörden" und im Sozialgesetzbuch VII (§ 19 "Befugnisse der Aufsichtspersonen" der Berufsgenossenschaften) ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 17426