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Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

Maßnahmen sind (siehe DA zu §23 Abs. 5 Nr. 1 DGUV Vorschrift 54) z.B. eine doppelte Triebwerkskette oder eine zweite Bremse, wenn diese als NOT-AUS-STOPP-Bremse ausgeführt ist, d. h. sie muss auf der Trommel angeordnet sein und bei Übergeschwindigkeit selbsttätig einfallen.   Die Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer ist auch nicht gefordert, wenn das komplette Hubwerk ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610