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Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

von Lasten fallen bezüglich Bau- und Ausrüstung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Maschinenrichtlinie gilt seit dem 01.01.1995.   Der Hersteller einer Maschine (hier: Containerkran) hat nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610