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Sind Schülerfirmen aus Sicht des Arbeitsschutzes Arbeitgeber?

/innen im Sinne des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-. Tätigkeiten von Angestellten werden zudem ebenfalls vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer unterliegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.Die in den v. g. Rechtsverordnungen und Regelwerken geforderten Schutzmaßnahmen und Unterweisungspflichten als auch die Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 06.02.2015

Dialog: 13309