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Untersteht die Rechtsform "Körperschaft des öffentlichen Rechts" der "allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht" ?

Beschäftigten,3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4. Beamtinnen und Beamte,5. Richterinnen und Richter,6. Soldatinnen und Soldaten,7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.Die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer finden Sie auf der Seite der LASI. ...

Stand: 12.12.2017

Dialog: 30840