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Müssen Unternehmen eine ständige -z.B. durch unterbrechungsfreie Stromversorgung- Telefonverbindung für Notfälle zur Verfügung stellen?

zusammengefasst werden. Als Meldeeinrichtung reicht unter Umständen das Telefon mit Angabe der Notrufnummer aus. Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben. ..... Die entsprechenden Meldeeinrichtungen können je nach Gefährdungsbeurteilung vom Telefon über Sprechfunkgeräte bis hin zu willensunbhängigen Personen-Notsiganl-Anlage (siehe BGR 139) reichen ...

Stand: 05.02.2018

Dialog: 6611