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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

– ausgenommen sind Siloeinfahreinrichtungen – dem zuständigen Unfallversicherungsträger schriftlich anzuzeigen, auf Verlangen auch die Inbetriebnahme nach längeren Arbeitspausen und nach Standortwechsel. Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vor dem Einsatz erfolgen."  Zur Beantwortung Ihrer Frage wird festgestellt: Die Anzeige ist von jeder Firma zu stellen, deren Beschäftigte das Personenaufnahmemittel nutzen ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447