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Müssen sich die Mitarbeiter von der BG und vom TÜV beim Betriebsrat vor einer Besichtigung (BG) oder einer Untersuchung (TÜV) beim Betriebsrat anmelden?

im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 17426