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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

Die für Krane anzuwendenden Vorschriften befinden sich im Umbruch. Seit 2015 fallen Krane unter die Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.:Siehe hierzu auch die Stellungnahme der DGUV, Fachbereich Holz und Metall unter http://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/sachgebiete/huett_walz_giesserei/documents/stellungnahme_betrsichv_uvvkrane.pdf . Dieser Veröffentlichung ist zu entnehmen ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447