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Darf ich selber auf meinem Betriebsgelände Alkoholtests bei meinen und fremden Fahrerinnen/ Fahrern durchführen, wenn der Verdacht auf Alkohol im Blut besteht?

einen Alkoholtest zu verlangen, da eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter, die sich dem bestehenden Verdacht des Alkoholkonsums entziehen möchten, von sich aus einen Alkoholtest beantragen müssen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 16.9.99, Az. 1 AZR 123/99).Hinweise:Arbeitgeber, die ein Alkoholverbot einführen möchten (z. B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung) und einen Betriebsrat haben, benötigen hierfür ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18075