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Dürfen Bescheinigungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge elektronisch aufbewahrt werden? Wie lange sind sie aufzubewahren?

Zu unterscheiden ist zwischen der Vorsorgebescheinigung, die der Arbeitgeber erhält und den ärztlichen Unterlagen, die beim Arzt oder der Ärztin nach § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbleiben. Nach § 3 Abs. 4 ArbMedVV hat der Arbeitgeber eine Vorsorgedatei zu führen. Ausdrücklich ist die Führung als automatisierte Kartei zugelassen.Die Angaben sind bis zur Beendigu ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42228