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Dürfen Bescheinigungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge elektronisch aufbewahrt werden? Wie lange sind sie aufzubewahren?

der Gefahrstoffverordnung betreffen. Die Frist von 40 Jahren gilt auch bei Tätigkeiten, die zu Berufskrankheiten gemäß Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) führen und eine längere Latenzzeit haben können. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B hat der Arbeitgeber nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...

Stand: 16.10.2023

Dialog: 42228