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Müssen Unternehmen eine ständige -z.B. durch unterbrechungsfreie Stromversorgung- Telefonverbindung für Notfälle zur Verfügung stellen?

. Bei Tätigkeiten außerhalb von Betrieben und Baustellen kann z.B. auf Mobltelefone oder auf öffentliche Meldeeinrichtungen zurückgegrifen werden." (§ 25 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) i.V.m. der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1))Das bedeutet, dass im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung an entsprechenden Stellen im Betrieb oder in Büros erforderliche Telefonapparate mit Amtsanschluss vorhanden ...

Stand: 05.02.2018

Dialog: 6611