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Sind Schülerfirmen aus Sicht des Arbeitsschutzes Arbeitgeber?

/GUV-SR 2004) "Stoffliste zur Regel “Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen""Chemikalienrechtliche Vorschriften wie die Gefahrstoffverordnung -GefstoffV- und die Vorschriften der Biostoffverordnung - BiostoffV- sind gemäß Anwendungsbereich dieser Verordnungen auch auf Schülerinnen und Schüler anzuwenden (§ 2 Abs. 7 GefStoffV, § 2 Abs. 9 BioStoffV). Lehrerinnen und Lehrer sind Arbeitnehmer ...

Stand: 06.02.2015

Dialog: 13309