Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Kann die Dokumentation der Kühlschmierstoffüberwachung rechtssicher auch in digitaler Form erfolgen?

Unter der Nummer 7.4 Aufbewahrung der Prüfergebnisse der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse nach Abschnitt 7.1 und die durchgeführten Maßnahmen in einem Prüfbuch oder in einer Datei dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Der Unternehmer hat dafür ...

Stand: 14.02.2024

Dialog: 43590