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Gelten die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bundesweit?

In der Bundesrepublik Deutschland werden durch das Grundgesetz - GG verschiedene Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern festgelegt. Neben der Rahmengesetzgebung des Bundes werden in Artikel 70 bis Artikel 75 GG die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebungskompetenz definiert. Das Arbeitsschutzrecht gehört zur konkurrierrenden Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 ...

Stand: 05.02.2015

Dialog: 4951