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Woraus ergibt sich die Höhe der Strafen für Arbeitgeber, die gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen?

Rechtsverordnungen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro bedroht (§ 25 Abs. 1 Nr. 1, 2b ArbSchG), während ein bestimmter Verstoß nach Arbeitszeitgesetz durchaus mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro bedroht ist (§ 22 ArbZG). Die in den einzelnen Gesetzen vorgesehenen Höchstmaße beruhen grundsätzlich auf dem Gesetzgebungsverfahren bzw. dem politischen Willen des Gesetzgebers des Bundes oder teilweise ...

Stand: 20.01.2012

Dialog: 15375