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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

ist die Mitteilung mindestens zwei Wochen vor der geplanten Beförderung erforderlich. Der Unternehmer hat die mitgeteilten sicherheitstechnischen Maßnahmen durchzuführen." In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 ist folgendes nachzulesen: "Diese Forderung beinhaltet auch eine Mitteilung an andere Berufsgenossenschaften, falls deren Versicherte in die Personenbeförderung einbezogen werden. Geeignete ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447