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Was ist bei einem firmeneigenen Fitnessbereich, den die Beschäftigten in ihrer Freizeit benutzen können, aus der Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten?

Rechts- oder Versicherungsangelegenheiten handelt; zu denen KomNet keine Beratung anbietet. Entsprechende Anfragen sollten direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen gerichtet werden. Wenn der Fitnessbereich auf dem Betriebsgelände liegt, obliegt dem Arbeitgeber auch die Verkehrssicherungspflicht. Diese beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers, eine in seinem ...

Stand: 31.05.2024

Dialog: 42189