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Dürfen die Beschäftigten wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung für ihre Arbeitsplätze steht?

dem Betriebsrat eine Durchschrift der nach § 193 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vom Betriebsrat zu unterschreibenden Unfallanzeige auszuhändigen."Da die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mitbestimmungspflichtig nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist, steht so zumindest den Arbeitnehmervertretern das Recht zu, in die Gefährdungsbeurteilung Einsicht zu nehmen.In Betrieben, in denen kein ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 11226