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Muss der Unternehmer die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften auslegen?

Nach § 12 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen. Die DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) führt unter dem Punkt 2.11 erläuternd aus: Jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten ...

Stand: 20.02.2015

Dialog: 16233