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Haben Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen die Pflicht, bei Verdacht auf psychische Erkrankungen ihre Vorgesetzten zu informieren?

dem staatlichen Arbeitsschutzrecht gibt es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Pflichten von Beschäftigten („Arbeitnehmern“). Aus dem Grundsatz von "Treu und Glauben" leitet sich eine Treuepflicht des Arbeitnehmers ab. Diese Pflicht umfasst unter anderem das Unterlassen sämtlicher Handlungen, die den Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen und drohende Schäden anzuzeigen. Außerdem muss ...

Stand: 11.12.2015

Dialog: 25520