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Dürfen Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte bei Fragen zum Arbeitsschutz in direkten Kontakt mit der Sicherheitsfachkraft treten?

Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen geben lassen. Sieht der Arbeitgeber, der für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlich ist, ein Problem im Rahmen dieses Zusammenwirkens, sollte die Problematik in einer Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG) erörtert und geklärt werden. ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 4572