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Wie soll ich mich verhalten, wenn die Pflegedienstleitung bei gemeldeten Mängeln (hier: Spritzenentsorgung) keinen Handlungsbedarf sieht?

Gebrauchte Spritzen und Kanülen müssen ordnungsgemäß entsorgt und dürfen nur sicher umschlossen in den Abfall gegeben werden. Grundsätzlich sind Beschäftigte nicht nur berechtigt sondern gemäß § 16 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG-verpflichtet, dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 2621