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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung durchführen?

6,5. zur Substitution gemäß TRGS 600,6. zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,7. zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen nach Nummer 7 und8. zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Nummer 8.Die Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb und den zu beurteilenden Tätigkeiten ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 4153