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Muss bei der Wartung von Heizungsanlagen in privaten Objekten für jedes Objekt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, oder reicht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung aus?

dass in diesen Fällen die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall ergänzt werden könnte. Durch die Abnahme der Anlage durch den Bezirksschornsteinfeger sollten allerdings zusätzliche Gefährdungen durch besondere Brandlasten etc. bereits ausgeschlossen sein.Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber, der private Nutzer ist hier nicht tangiert. ...

Stand: 19.02.2019

Dialog: 42600