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Darf das Umlegen von zwei Hebeln an einem Schaltschrank in einem elektrischen Betriebsraum zum Starten eines Notstromaggregats ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeits ...

Stand: 19.01.2015

Dialog: 18117