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Gilt die DGUV Vorschrift 1 und somit die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch für Studierende?

nicht im Sinne von erwerbswirtschaftlich zu verstehen. Vielmehr genügt jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden – materiellen oder geistigen – Bedürfnisses und nicht nur einem eigennützigen Zweck dient. Auch eine Tätigkeit aus ideellen Gründen kann einen wirtschaftlichen Wert haben.“Unserer Einschätzung nach muss keine generelle Gefährdungsbeurteilung für die Studierenden durchgeführt ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42628

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