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Ist der Arbeitgeber bei Bauarbeiten auf dem Betriebsgelände in der Pflicht, für diese Zeit eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen Arbeitsschutzma ...

Stand: 17.05.2017

Dialog: 29153