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Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

haben. Zum Verschulden gehört auch immer, dass Sie den Schaden, der entstehen konnte, mit in Kauf genommen haben. Eine unterlassene Gefährdungsbeurteilung führt nicht automatisch zu einer zivilrechtlichen Haftung des Vorstands oder des Trägers. Oftmals wären Verletzungen auch nach Belehrung nicht zu vermeiden gewesen oder es wird ein überwiegendes Mitverschulden des Mitarbeiters berücksichtigt, weil ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

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