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Wer darf die Beschäftigten an einer Anlage zum Pressen von Hydraulikschläuchen unterweisen?

Für den Arbeitsschutz verantwortliche Personen im Sinne des § 13 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- sind neben dem Arbeitgeber "1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ih ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 15329