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Wie sind die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt, wenn ein Arbeitgeber Beschäftigte in dem Betrieb eines Zulieferers entsendet? Was ist bezüglich Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 12990