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Darf ein Chief Operating Officer (COO) Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG direkt an einen Vorarbeiter übertragen?

sein müssen.Geschieht dies nicht, müsste der Arbeitgeber (bzw. hier der COO), im Rahmen seiner Aufsichtspflicht, trotz Pflichtenübertragung den Vorarbeiter bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Arbeitsschutzpflichten entsprechend beaufsichtigen. Dies ist jedoch bei der von Ihnen genannten Betriebsgröße kaum denkbar und widerspricht somit § 3 Abs. 2 ArbSchG.Auf die Informationen der Unfallkasse Hessen ...

Stand: 21.09.2023

Dialog: 43820