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Wer darf Unterweisungen für die Benutzung von Atemschutzgeräten vornehmen?

Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Für die Benutzung von Atemschutzgeräten wird diese Pflicht in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" in Kapitel 7 wie folgt präzisiert:"Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzun ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 17337