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Fragen zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschuss

Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gilt:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht me ...

Stand: 23.01.2026

Dialog: 44220